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Communalgarde in Raschau

Die Raschauer Kommunalgarde war eine von 1848 bis 1849 existierende militärähnliche Einrichtung im Ort zur Gewährleistung ihrer inneren Sicherheit.

1848

Im Monat April wurde hier eine Communalgarde organisiert, wozu nicht allein die stürmischen Verhältnisse derer Zeit voll Besorgnis Anlass gaben, auch mehre hier eingeworfene Brandbriefe den Entschluss zur Reife brachten, wir denn jeder waffenfähige Mann sich jetzt mit irgend einer Waffe versehen soll, sei es Schussgewehr oder Pike, alle Ortschaften Sachsens Veranlassung bekommen haben, Communalgarden zu bilden.

1849 wurde Dr. Frey aus Königswalde Kommandant der hiesigen Communalgarde, der anfangs 76 Mann angehörten. Dr. Frey war hier ein bewährter Arzt, über den keinerlei Klagen bekanntgeworden sind.

Den 21. Oktober 1849 wurden die sämtlichen Gemeinderathsmitglieder zusammen berufen, wo den von der Ersten Claße Glob Weber, Lobegott Neidhart, und Glob Schubert, von der Zweiten Claße Heinrich Krauß, von der Drittten Claße Lobegott Hermann und Carl Kautzsch nicht erschienen sind sowie der Gemeindeälteste Neubert nicht erschienen ist, und wurde folgendes beschlossen, als

1) Wegen Errichtung und Fortbestehung einer Communalgarde einer schriftlichen Erklärung deshalb einzureichen laut Amtshaupt schriftlichen Verordnung derselben wurde beschlossen, dass die Errichtung und Fortbestehung einer Communalgarde in hiesigen Orte wegen Versäumnissen verschiedener gewerblicher Betriebe der hiesigen dazugehörigen Einwohner derselben nicht gut bestand sei, und daher von der Gemeinde wünschenswert sei, dass die Errichtung einer Communalgarde nicht fortbestehen möge.

Vorgelesen genehmigt und unterschrieben Der Gemeinderath daselbst Karl August Riedel Gemeindevorstand August Friedrich Neubert Gottlieb Heinrich Ficker GÄ

7.2.1852

Endlich beschloss die Versammlung, um dem beständigen Treiben derjenigen, so noch von der Kommunalgarde zu fordern haben, gerecht zu werden, den Herrn Gemeindevorstand zu beauftragen, den in Verwahrung habenden Säbel nebst Koppel möglichst gut zu verkaufen.

Folgende Forderungen sollten mit bezahlt werden:

3 Thaler für Richter Müller; 2 Thaler für Friedrich Merkel.

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Dieser Inhalt beruht auf Grundlage der Unterlagen der von Siegfried Hübschmann erstellten Ortschronik und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Über Hinweise und Ergänzungen würden wir uns sehr freuen!